FAQ – Sie haben noch offene Fragen?

Wir beantworten sie…

Sie haben Fragen rund um Strom von Neckermann Strom? Sie möchten etwas über den Anbieterwechsel oder Ihren bestehenden Vertrag wissen. Dann werfen Sie einfach einen Blick auf unsere FAQ oder rufen Sie unsere Service-Nummer an - wir möchten, dass Sie gut informiert sind.

Was sind die Neckermann EasySpot Stromtarife?
Die Neckermann EasySpot Stromtarife sind innovative Tarife, die auf dem Spotmarkt basieren und Ihnen dynamische Preise für Ihren Stromverbrauch bieten.
Wie setzt sich der Arbeitspreis zusammen?
Der Arbeitspreis im ersten Monat berechnet sich aus einem grundlegenden Preis von 8 Ct/kWh netto (voraussichtlicher Spotmarktpreis zur Berechnungsgrundlage) bzw. 9,52 ct/kWh brutto inkl. MwSt., den staatlichen- und Netzbetreiber-Abgaben, der Neckermann-Strom-Aufwandspauschale von nur 4,5 Ct/kWh netto (bzw. 5,36 ct/kWh brutto inkl. MwSt.)
Zusammensetzung des Arbeitspreises (Beispiel) Preis (ct/kWh)
Netznutzungsgebühren 8,92
Staatliche Abgaben  
KA (Konzessionsabgabe) 2,39
Umlage NEV (Stromnetzentgeltverordnung) 0,417
Umlage KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 0,357
Umlage AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) 0,00
Umlage Offshore 0,591
Stromsteuer 2,05
Voraussichtlicher Spotmarktpreis 8,00
Neckermann Strom 4,5
Zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 5,17
Gesamt 32,40 ct/kWh brutto (brutto inkl. 19% MwSt.)
Wie funktioniert der Spotmarkt?

Der Spotmarkt bietet kurzfristig verfügbare Energie, und täglich findet eine Auktion statt, bei der die Energiemengen für den nächsten Tag gehandelt werden. Die Preise am Spotmarkt sind dynamisch und variieren je nach Zeitpunkt und Angebot und Nachfrage.

Diese Schwankungen werden bei der Preisermittlung beachtet, sodass immer der günstigste Preis ermittelt wird:

  • Tagsüber wird mehr verbraucht als nachts.
  • Am Wochenende wird mehr verbraucht als während der Woche.
  • An den Arbeitstagen beginnt der Verbrauch früher und endet auch früher als am Wochenende.

Der Energiepreis hängt von der zukünftigen Entwicklung des Spotmarktes ab – wir können Ihnen nicht sagen, wie diese sein wird.

Welche Vorteile bieten mir die EasySpot Stromtarife?

Mit EasySpot haben Sie die volle Flexibilität, Ihre Stromkosten zu steuern. Dank der transparenten Abrechnung behalten Sie immer den Überblick über Ihren Verbrauch und können aktiv zur Energiewende beitragen.

Sie erhalten mit unseren EasySpot-Tarifen eine flexible Preisgestaltung sowie aktuelle und transparente Preise direkt vom Börsenmarkt.

Volle Kostenkontrolle erhalten Sie einmal im Monat mit einer Übersicht über die Entwicklung des Marktes. Somit können Sie über unser Kundenportal direkten Einblick in die Preisgestaltung nehmen und individuell ihren Abschlag an den aktuellen Spotmarktpreis anpassen.

Zahle ich dann jeden Monat eine andere Stromrechnung?
Nein, das wäre sowohl für Sie und auch für uns viel zu kompliziert. Für Sie wird beim Abschluss ein prognostizierter Abschlag für 12 Monate festgelegt. Nach diesem Zeitraum wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung der genaue Stromverbrauch betrachtet und abgerechnet. Dabei wird der durchschnittliche Spotmarktpreis für die vergangenen 12 Monate verwendet. Basierend darauf kann es, je nach Verbrauch und Entwicklung des Strompreises, für Sie zu Erstattungen oder Nachzahlungen kommen.
Welche staatlichen Abgaben und Netzbetreiber-Abgaben fallen an?

Unsere EasySpot Stromtarife beinhalten neben den dynamischen Preisen des Spotmarktes auch die staatlichen- und Netzbetreiber-Abgaben. Diese Kosten sind in der transparenten Abrechnung enthalten.

Zu den staatlichen Abgaben gehören:

  • Umlage OHU - Offshore Haftungsumlage
  • Umlage AbLaV - Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
  • § 19 Strom­NEV-Um­la­ge
  • KWKG-Um­la­ge

Weitere Infos zu diesen Umlagen finden Sie in diesen FAQ weiter unten!

Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis in einem Stromtarif ist der Teil des Strompreises, der unabhängig von Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch ist. Er ist eine Grundgebühr für die Bereitstellung Ihres Stromanschlusses und ist Teil des monatlichen Abschlags, unabhängig davon, wie viel Strom Sie verbrauchen.
Wie kann ich zu den EasySpot Stromtarifen wechseln?
Der Wechsel zu den EasySpot Stromtarifen ist ganz einfach. Nutzen Sie einfach den Tarifrechner, und berechnen Sie Ihren Tarif. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns, und unser Kundenservice unterstützt Sie gerne bei Ihrem Wechselwunsch. In wenigen Schritten können Sie von den Vorteilen des dynamischen Tarifs profitieren. Nach dem Vertragsabschluss kümmern wir uns sich um alles Weitere, auch die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Und sollten Sie Fragen haben, beantwortet Ihnen unser Service-Team jedes Anliegen selbstverständlich gerne.
Wie lange dauert der Wechsel
Bei einer Neuanmeldung, beispielsweise nach einem Umzug, starten Sie sofort mit unserem EasySpot-Strom. Bei Anbieterwechsel hängt dies von der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Lieferanten ab. Sobald Sie sich für uns entschieden haben, übernehmen wir gerne die Kündigung sowie sämtliche Formalitäten für Sie und informieren Sie umgehend, ab wann Sie unseren Strom beziehen können.
Kann es durch den Anbieterwechsel zu Versorgungslücken kommen?
Nein, durch gesetzliche Regelungen sind Versorgungslücken ausgeschlossen.
Was sind Netzbetreiber?

Netzbetreiber sind per Gesetz verpflichtet, das Stromnetz in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu erfüllen Netzbetreiber folgende Aufgaben:

  • Wartung der Leitungen
  • Betreuung der Stromzähler
  • Durchleitung des Stroms im Auftrag des Stromversorgers bis in Ihre Wohnung

Hierfür zahlen Stromversorger dem Netzbetreiber sogenannte Netznutzungsentgelte, die je nach Netzbetreiber variieren können.

Muss ich einen zusätzlichen Vertrag mit meinem Netzbetreiber abschließen?
Nein. Wenn Sie sich für uns entscheiden, melden wir Sie selbstverständlich bei Ihrem Netzbetreiber an. Hierfür benötigen wir nur Ihre Zustimmung in Form einer Vollmacht.
Muss ich meinen bisherigen Energieversorger über meinen Wechsel informieren?
Nein. Wir übernehmen alles Notwendige kostenlos für Sie.
Kostet mich der Wechsel etwas?
Nein, selbstverständlich ist der Wechsel für Sie kostenlos.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Ihre monatliche Abschlagszahlung orientiert sich an Ihrem Jahresverbrauch und dem Spotpreis bei Abschluss Ihres Stromvertrages. Wir nehmen die Erfahrungswerte Ihres örtlichen Netzbetreibers als Berechnungsbasis. Um jedoch bei Neueinzug eine punktgenaue Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir im ersten Jahr alle drei Monate Ihren jeweiligen Zählerstand von Ihnen. Dadurch gewährleisten wir transparente Abrechnungsgrundlagen für Sie.
Wie bezahle ich meinen monatlichen Abschlag?
Die bequemste Lösung ist für Sie das sichere SEPA-Lastschriftverfahren. Wir akzeptieren aber auch Ihre monatliche Überweisung. Als Kunde können Sie der Neckermann Strom GmbH für die Dauer des Vertrags eine Einzugsermächtigung erteilen. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilen, Ihre Einzugsermächtigung widerrufen oder Neckermann Strom GmbH durch eine Rücklastschrift zur Beendigung des Einzugsverfahrens veranlassen, berechnet die Neckermann Strom GmbH Ihnen als Kunden für den Mehraufwand 1,99 Euro je Zahlungsverbuchung.
Wie erhalte ich meine Rechnung?
Sie erhalten eine detaillierte Jahresendabrechnung per E-Mail, die Sie auch in Ihrem Kundenportal herunterladen können. In dieser Rechnung finden Sie Ihre bereits bezahlten monatlichen Abschläge. Basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch ist hier ebenfalls ein mögliches Guthaben oder eine erforderliche Nachzahlung ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass die Jahresrechnung nicht zwingend zum Jahresende erfolgen muss, sondern sich nach dem Abrechnungszeitraum Ihres örtlichen Netzbetreibers richtet.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Da unser Strom deutschlandweit erhältlich ist, freuen wir uns, Sie auch in Ihrem neuen Zuhause wieder als Kunden begrüßen zu dürfen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer 5-wöchigen Frist zu kündigen. Gerne stehen wir Ihnen auch hier für Rückfragen zur Verfügung.
Was regelt die Umlage OHU - Offshore Haftungsumlage?
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haften für den zeitnahen Anschluss der Offshore Windparks gegenüber den Betreibern. Die Politik hat beschlossen, dass das nicht zumutbar ist und die individuelle Haftung der ÜNB begrenzt. Darüberhinausgehende berechtigte Haftungsansprüche werden seit 2013 über diese Umlage auf alle Verbraucher gewälzt.
Was regelt die § 19 Strom­NEV-Um­la­ge?

Die Netzentgelte spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Strompreises. In Deutschland sind sowohl private als auch gewerbliche Stromverbraucher verpflichtet, Netzentgelte für die Nutzung des Stromnetzes zu entrichten. Diese Entgelte werden jährlich von der Bundesnetzagentur festgesetzt und gelten nach ihrer Veröffentlichung einheitlich für alle Verbraucher.

Seit dem Jahr 2012 ist die § 19 StromNEV Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) Teil der Abrechnung für Strom. Bestimmte stromintensive Endverbraucher haben die Möglichkeit, von ihrem jeweiligen Netzbetreiber einen reduzierten Umlagesatz der Netzentgelte zu erhalten.

Die Höhe der Umlage variiert je nach Endverbraucher gemäß den Bestimmungen des § 19 Absatz 2, entweder gemäß Satz 1 oder Satz 2 der StromNEV.

Was regelt die Umlage Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG-Um­la­ge)?
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Dadurch können Brennstoffe effektiver genutzt werden, denn der Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt wird, ist als Nutzwärme verwendbar. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes eine Förderung, die in Deutschland auf jede verbrauchte Kilowattstunde umgelegt wird.