Stromkennzeichnung 2025
Die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zeigt, aus welchen Energieträgern der von der Neckermann Strom GmbH gelieferte Strom stammt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Datenbasis ist das Lieferjahr 2025. Die Angaben gelten für alle Stromprodukte der Neckermann Strom GmbH.
- Kohle: 0,0 % Neckermann · 22,3 % Deutschland
- Erdgas: 0,0 % Neckermann · 14,7 % Deutschland
- Sonstige fossile Energieträger: 0,0 % Neckermann · 1,4 % Deutschland
- Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG: 50,9 % Neckermann · 50,9 % Deutschland
- Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG: 49,1 % Neckermann · 10,7 % Deutschland
- Kernkraft: 0,0 % Neckermann · 0,0 % Deutschland
Energieträgermix und Umweltauswirkungen
| Energieträger | Neckermann Strom (alle Produkte) | Strommix Deutschland 2025 |
|---|---|---|
| Kernkraft | 0,0 % | 0,0 % |
| Kohle | 0,0 % | 22,3 % |
| Erdgas | 0,0 % | 14,7 % |
| Sonstige fossile Energieträger | 0,0 % | 1,4 % |
| Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | 50,9 % | 50,9 % |
| Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | 49,1 % | 10,7 % |
| Summe | 100,0 % | 100,0 % |
| CO₂-Emissionen | 0 g/kWh | 300 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh | 0,0000 g/kWh |
Dein Strom: 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien ohne EEG-Förderung
Für die im Lieferjahr 2025 an Letztverbraucher gelieferte Strommenge hat die Neckermann Strom GmbH Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. Beschaffungsseitig stammt dein Strom damit zu 100 % aus erneuerbaren Energien, die nicht nach dem EEG gefördert werden.
Der Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung nach § 42 EnWG. Er wird über den Bundeshaushalt finanziert und jedem Letztverbraucher in Deutschland in gleicher Höhe zugewiesen – unabhängig davon, ob sein Stromlieferant diesen Strom beschafft. Er stellt keinen Beschaffungsvorgang und kein handelbares Attribut dar.
Erläuterungen
- Kernkraft: Stromerzeugung durch Kernspaltung; es entsteht radioaktiver Abfall, der gesondert behandelt werden muss. Bei der Erzeugung selbst entsteht kein CO₂.
- Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger: Bei der Verbrennung wird CO₂ freigesetzt. Zu den sonstigen fossilen Energieträgern zählen u. a. Erdöl und nicht biologisch abbaubare Abfallbestandteile.
- Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderter Strom, der allen Letztverbrauchern gesetzlich zugewiesen wird.
- Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG: Strom aus erneuerbaren Energien ohne EEG-Förderung, für den Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet wurden.
Die CO₂-Werte beziehen sich ausschließlich auf die bei der Stromerzeugung entstehenden Emissionen; Emissionen aus den Vorketten sind nicht berücksichtigt. Werte gerundet; rundungsbedingt kann die Summe geringfügig von 100 % abweichen. Quellen: Neckermann Strom GmbH (eigener Mix, Lieferjahr 2025); BDEW, Bundesdeutscher Strommix 2025 (Stand 13.04.2026).
